Lockerung im Trainingsbetrieb

Liebe Schützinnen und Schützen,

mit der 6. Eindämmungsverordnung kann der eingeschränkte Trainingsbetrieb etwas gelockert werden. Die Stadt Möckern, als Eigentümer der Fläche, hat für den weiteren Trainingsbetrieb eine allgemeine Zustimmung des Trägers zur Freigabe durch den Betreiber erteilt. Dieses Schreiben ist als Anlage beigefügt. Bitte macht Euch mit dessen Inhalt vertraut.

Der Vorstand hat sich mit den Standverantwortlichen verständigt und folgende Festlegungen getroffen:

Luftgewehrstand

Der Luftgewehrstand kann wieder zum Training genutzt werde. Wettkampfschießen sind nicht zulässig. Es dürfen sich unter Wahrung der Abstandsgrenzen maximal 2 Personen im Stand aufhalten. Es sind keine Zuschauer zugelassen.

Wurfscheibenstand

Hier ist ebenfalls der Trainingsbetrieb wieder möglich. Auf dem Stand dürfen sich gleichzeitig unter Wahrung der Abstandsregeln maximal 30 Personen gleichzeitig aufhalten, wobei die Standaufsicht mitzuzählen ist. Werden Waffen ausgeliehen, so sind diese nach jedem Benutzen an den Griffen mit einem geeigneten Tuch zu desinfizieren.
Es sind keine Zuschauer zugelassen. Wettkampfschießen sind ebenfalls nicht zulässig.

Kugelstand

Hier wird der Trainingsbetrieb dahingehend gelockert, dass sich gleichzeitig unter Wahrung der Abstandsregeln maximal 15 Personen gleichzeitig im Schießhaus aufhalten dürfen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht mehr nötig. Der Trainingsbetrieb erfolgt sonntags von 10.00 bis 12.00 Uhr. Wettkampfschießen sind ebenfalls nicht zulässig.
Werden Waffen ausgeliehen, so sind diese nach jedem Benutzen an den Griffen mit einem geeigneten Tuch zu desinfizieren. Es sind keine Zuschauer zugelassen.
Mitglieder der Schützengilde Loburg von 1432 e. V., die über einen eigenen Zugang zum Kugelstand verfügen, können nach vorheriger Anmeldung bei Andreas Maier auch zu anderen Zeiten trainieren.

Liebe Schützinnen und Schützen,

es ist wichtig, dass wir alle die bestehenden Vorgaben diszipliniert umsetzen. Neben der Verhinderung von Ansteckungen müssen wir uns auch vor Augen führen, dass wir hier eine genehmigungspflichtige Anlage betreiben. Bei Verstößen wäre auch die Standgenehmigung in Gefahr. Was das bedeuten würde, muss hier nicht näher erklärt werden.
Personen, die gegen die bestehenden Vorschriften verstoßen, werden des Platzes verwiesen, was sich auch auf spätere Trainingseinheiten auswirken kann.
Bitte haltet Euch an die Regeln, dann können wir zuversichtlich sein, blad wieder zu einem Regelbetreib übergehen zu können.

Bleibt gesund.