Eingeschränkter Trainingsbetrieb

Liebe Schützinnen und Schützen,

mit der 5. Eindämmungsverordnung ist grundsätzlich wieder ein eingeschränkter Trainingsbetrieb möglich. Die Stadt Möckern, als Eigentümer der Fläche, hat für die Aufnahme des Trainingsbetriebes ihre Zustimmung erteilt. Dieses Schreiben ist als Anlage beigefügt. Bitte macht Euch dessen Inhalt vertraut.

Der Vorstand hat sich mit den Standverantwortlichen verständigt und folgende Festlegungen getroffen:

Luftgewehrstand

Der Luftgewehrstand bleibt weiterhin für jegliches Schießen geschlossen. Der Stand erfüllt nicht das Kriterium „im Freien“.

Wurfscheibenstand

Hier wäre grundsätzlich ein Trainingsbetrieb möglich. Aufgrund der Regelung „5 Personen“, wobei die Standaufsicht mitzuzählen ist, macht ein Trainingsbetrieb keinen vertretbaren Sinn. Es wurde daher festgelegt, hier noch kein Trainingsbetreib aufzunehmen. Wir setzen darauf, dass mit der 6. VO die Teilnehmerzahl gelockert wird.

Kugelstand

Hier beginnen wir ab dem Sonntag, 10.05.2020 wieder mit dem Trainingsbetrieb unter starken Einschränkungen. Eine Teilnahme am Übungsschießen ist nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung und Terminbestätigung möglich. Die Anmeldung ist bei Andreas Maier Tel.: 0152/23691011 vorzunehmen. Die Teilnehmerzahl ist auf 4 Schützen begrenzt. Zuschauer sind nicht zugelassen. Die Trainingszeit ist auf eine Stunde begrenzt. Sie kann verlängert werden, wenn keine weiteren Anmeldungen vorliegen.

Wer ohne bestätigten Trainingstermin erscheint, muss damit rechnen, zurückgewiesen zu werden.

Die Schützen erscheinen erst unmittelbar zum Trainingsbeginn und verlassen den Stand sofort nach Ablauf der Trainingszeit.

Mitglieder der Schützengilde Loburg von 1432 e. V., die über einen eigenen Zugang zum Kugelstand verfügen, können nach vorheriger Anmeldung bei Andreas Maier auch zu anderen Zeiten trainieren. Dabei sind weitere Personen grundsätzlich nicht zugelassen.

Liebe Schützinnen und Schützen,

es ist wichtig, dass wir alle die bestehenden Vorgaben diszipliniert umsetzen. Neben der Verhinderung von Ansteckungen müssen wir uns auch vor Augen führen, dass wir hier eine genehmigungspflichtige Anlage betreiben. Bei Verstößen wäre auch die Standgenehmigung in Gefahr. Was das bedeuten würde, muss hier nicht näher erklärt werden.

Personen, die gegen die bestehenden Vorschriften verstoßen, werden des Platzes verwiesen, was sich auch auf spätere Trainingseinheiten auswirken kann.

Bitte haltet Euch an die Regeln, dann können wir zuversichtlich sein, blad wieder schrittweise zu einem Regelbetreib übergehen zu können.

Bleibt gesund.